Lebensende, das gemeinsame Manifest
Ein gemeinsame Bezugspunkt um die Rechte zu bestimmen und für die Beachtung der Würde und die religiöse und geistliche Stütze zu garantieren an denen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens in Gesundheitseinrichtungen befinden. Diesem Bedürfnis entspricht das „Interreligiöse Manifest der Rechten der Lebensendesprozessen“, dass heute in Rom, in dem Saal des Commendatores des Denkmalkomplexes „Santo Spirito“ vorgelegt wurde.
Das Ergebnis erreichte man dank der Beteiligung verschiedener religiöser Gemeinden auf nationaler Ebene, u.a. die Union der jüdischen Gemeinden von Italien (UCEI), und seine Entwicklung begann mit ASL Roma 1, GMC-Katholische Universität Sacro Cuore und Tavolo Interreligioso di Roma (interreligiöser Tish Roms), die die Fördergruppe darstellen.
„Das heute angesprochene Thema ist besonders wichtig. Die Regierung ist auf die Zusammenarbeit gut vorbereitet“; so versicherte Ministerin Giulia Grillo, die nach der Unterzeichnung sprach (für UCEI hat die Präsidentin Noemi Di Segni, vom Vizepräsident Giorgio Mortara und Rat Guido Coen begleitet, unterzeichnet).
Die Zeremonie begann mit Beitragen von dem Generaldirektor der ASL Roma 1 Angelo Tanese, dem Präsidenten der GMC-Katholische Universität Sacro Cuore und der Präsidentin des Tavolo Interreligioso di Roma Maria Angela Falà.
Das Manifest ist in neun punkte unterteilt, die laut Falà im Zeichen „des Treffens, der gegenseitigen Achtung und Worts Aufmerksamkeit“ entstehen. Sie sagte auch, dass die heutige Zeremonie kein Endpunkt, sondern ein Anfang in Richtung neuen Aktivitäten ist, die schon in dem Nachmittag mit einem Arbeitstisch beginnen werden, an dem Rabbiner Cesare Efrati teilnimmt.
„Was wir heute feiern – sagte Rater Coen – ist ein Ziel, das ich seit lang verfolge. Schon immer führe ich Verschiedenheit Kultur-gebundene Projekte weiter, wo ich die besondere jüdische Perspektive zu erklären und mitzuteilen versuche.“
Die Zeremonie hat die Journalistin Monica Mondo geführt, während die neun Punkte des Manifests vom Aktor Sebastiano Somma gelesen wurden.
Im ersten Punkt, der dem Recht über die verbleibende Zeit zu verfügen widmet, steht: „Jede Person hat das Recht, ihre eigene Behandlung und möglichen Ausgang gemäß aktualisierten Therapieprotokollen zu kennen, damit sie ihres Leben qualitativweise befriedigend, auch in Zusammenhang mit ihrer eigenen Spiritualität und Religion, führen können.“ Im zweiten: „Jede Person hat das Recht, ihr eigene religiöse Glauben der Gesundheitseinrichtung mitzuteilen, sodass es gemäß dem Privatdatenschutz beachtet werden kann.“ Im dritten: „Jede Person hat das Recht zu Dienstleistungen, die ihre eigene religiöse, geistliche und kulturelle Sphäre in Zusammenhang mit den Organisationmöglichkeiten beachten. Hierzu muss die Gesundheitseinrichtung angemessen Informations- und Ausbildungsgänge für die Operateure befördern.“ Im Vierten: „Jede Person hat das Recht, ihre eigene religiöse Kontaktperson oder geistiger Assistent mit Gewährleistung des Zugangs neben haben, soweit es mit der Organisation der Gesundheitsdienste vereinbar ist.“ Im fünften: „Jede Person hat das Recht, im Lebensendesprozess sich eines Kulturvermittlers oder anderer befugten sachkundigen Person zu bedienen, dessen Beitrag von der Gesundheitseinrichtung befördert ist.“ Im sechsten: „Jede Person hat das Recht, um den Beistand eines Referenten anderen Glaubens zu bitten, wäre der religiöse Assistent ihres eigenen Glaubens nicht erhältlich.“ Im siebten: „Jede Person hat das Recht auf geistliche Hilfe und Beziehungsunterstützung für sie und ihre eigene Familie innerhalb der Gesundheitseinrichtung.“ Im achten: „Jede Person hat das Recht auf Beachtung der von eigener Religion festgelegten Verfahren, vor und nach dem Tod. Die Gesundheitseinrichtung soll solche Verfahren kennen, ihr Personal angemessen ausbilden und die Bedingungen schaffen, damit diese Verfahren gemäß geltenden Vorschriften ausgeführt sein können.“ Im neunten: „Jedem Recht folgt die Pflicht jeder Person auf die Beachtung des Glaubens eines jeden, ob sie Patienten, Familienangehörigen oder Pflegekräften sind.“
Außer UCEI haben zum Projekt auch das islamische Kulturzentrum Italiens, die italienische Bischofskonferenz, die rumänische Diözese in Italien, die Föderation der evangelischen Kirchen Italiens (FCEI), Hospice Villa Speranza – Katholische Universität Sacro Cuore, das buddhistische Institut Soka Gakkai, die italienische buddhistische Union, die italienische Hindus Union, die italienische Union der christlichen Kirchen der Siebenten-Tags-Adventisten, das Vikariat Roms, mit Unterstützung der Assoziation der Krankenhausfreiwilliger (AVO), des Einsatzzentrum für Freiwilligendienst (CSV Lazio), Cittadinanzattiva – Tribunal der Patientenrechte beigetragen.
Übersetzung von Rachele Ferin, Studentin der Hochschule für Dolmetscher und Übersetzer der Universität von Triest und Praktikantin bei der Zeitungsredaktion der Union der jüdischen Gemeinden von Italien (UCEI).